AGBsAllgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2021

1.) Mietpreise

Es gelten die bei der Anmietung jeweils gültigen Mietpreise, die im Ladengeschäft sichtbar aus­ge­hängt sind. Bei Rückgabe oder Anlieferung des Mietobjektes durch den Vermieter außerhalb der Filialen werden Transportkosten berechnet, deren Höhe je nach Entfernung eine Lieferpauschale von mindestens 25,00 € (ausgenommen Zusatzgebühren) beinhaltet. Es wird pro Auftrag eine einmalige Bereitstellungsgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Der Mieter haftet für alle im Zu­sam­men­hang mit der Nutzung des Mietobjektes anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Stra­fen und Schäden, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Das Hempel Gesundheitscenter erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vor­gang eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.

2.) Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter ist verpflichtet dem Hempel Gesundheitscenter das Mietobjekt inkl. Zubehör bei Ablauf der Mietzeit persönlich am vereinbarten Ort zu­rück­zu­ge­ben; es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart worden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hempel Gesundheitscenter  berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung dieses Mietvertrages sofort zu verlangen. Im Falle der Nichtbeachtung behält sich Hempel Gesundheitscenter vor, Strafanzeige zu erstatten und das Hilfsmittel von der Polizei sicherstellen zu lassen.

a.) Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der Mietzeit automatisch und kann jederzeit verlängert werden.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum dritten Kalendertag vor Mietbeginn/Miettag möglich.
Ab einer Stornierung innerhalb der drei Kalendertage vor Mietbeginn berechnen wir dem Mieter den jeweiligen Mietzeitraum zuzüglich bereits angefallener Lieferpauschalen (Beispiel: Versorgung am Sonntag den 14 – kostenfrei Stornierung bis zum Mittwoch den 10). Sowie
bei nicht abgeholten und / oder bei Stornierungen des Hilfsmittels berechnen wir dem Mieter den gebuchten verbleibenden Mietzeitraum zuzüglich bereits angefallener Lieferpauschalen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Hilfsmittels, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietanpassung.

b) Mietanpassung

Mietverträge können durch den Mieter vorzeitig beendet werden. Dadurch wird eine Miet­an­pas­sung durch das Hempel Gesundheitscenter  vorgenommen. Es gilt der Tarif für den tatsächlichen Mietzeitraum. Die Tarife sind der ausgehängten Preisliste zu entnehmen.

3.) Zahlungsweise

Bei Anmietung ist der Mietpreis bei Abgabe des Hilfsmittel’s in bar zu entrichten. Bei einer Mietdauer von über 31 Kalendertagen erklärt sich der Mieter bereit, die Mietgebühr monatlich zu entrichten. Nach Verzugseintritt wird für die erste Mahnung eine Ge­bühr in Höhe von 2,50 EUR erhoben, jeder weitere Mahnung mit 5,00 EUR. Kommt der Mieter in Verzug, so beträgt der Ver­zugs­zins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 7% jährlich.
Die Leistungen des Auftragnehmers können per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung gestellt werden. Sofern der Auftraggeber es nicht ausdrücklich wünscht, erfolgt die Rechnungsstellung auf dem elektronischen Weg per E-Mail.

4.) Mietsicherheit

Es kann eine Mietkaution von bis zu 500,00 EUR pro Hilfsmittel erhoben werden. Die Mietkaution wird nach Mietende zu­rück­er­stat­tet. Die Mietkaution kann auf eventuell am Mietobjekt entstandenen Schäden gegen gerechnet werden. Die Kosten für Reinigung (bis zu 25,00 EUR pauschal) und Schäden gehen zu Lasten des Mie­ters. Ebenso erklärt sich der Mieter bereit, eine Kopie seines Ausweises an das Hempel Gesundheitscenter zu überlassen.

5.) Reservierung, Übernahme und Abbestellung

Reservierungen sind für die Fahrzeuggruppen, nicht aber für den Fahrzeugtyp verbindlich. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit übernommen, ist das Hempel Gesundheitscenter nicht mehr an die Reservierung gebunden.

6.) Berechtigte Nutzer

Das Mietobjekt darf nur vom Mieter und dessen Familienangehörigen genutzt werden. Eine wei­te­re Vermietung bzw. leihweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist nicht zulässig.

Beim Führen von Elektromobilen muss der Fahrer einen gültigen Ausweis mit sich führen. Elek­tro­mo­bi­le dürfen nur vom Mieter und dessen Familienangehörigen genutzt werden. Bei den Modellen, die über 10 km/h fahren, muss bei den Fahrern, die nach dem 01.04.1965 ge­bo­ren sind, eine gültige Fahrerlaubnis (sogenannten “Mofaführerschein”) vorliegen. Die Fah­rer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Fahrer muss eine private Haftpflichtversicherung ab­ge­schlos­sen haben.

7.) Verbotene Nutzung, Einreisebeschränkungen, Reparaturen

7.1. Hilfsmittel dürfen nicht genutzt werden:

a)     zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

b)     zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen

c)     zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind

d)     zur Weitervermietung

e)     am Sandstrand und im Wasser (ausgenommen Strandmobil)

f)      für Personentransporte

g)     für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen

7.2. Die Nutzung des Mietobjektes ist nur innerhalb der Europäischen Union zulässig.

7.3. Notwendige Reparaturen, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes ge­währ­lei­sten, sind mit dem Hempel Gesundheitscenter  abzusprechen und vom Vermieter durchführen zu lassen. So­weit der Mieter den Schaden selbst verursacht hat, trägt der Mieter die Kosten der Re­pa­ra­tur.

8.) Pflichten des Mieters

Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Hilfsmittel‘s nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter/Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit der nächstgelegenen Hempel Gesundheitscenter Filiale die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen und auch außerhalb deren Öffnungszeiten die Interessen von Hempel Gesundheitscenter bestmöglich zu wahren.

9.) Haftung des Mieters

a) Bei Unfallschäden, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Mietobjektes oder Ver­let­zung vertraglicher Obliegenheiten gem. Ziffer 6 und 7 dieser Bedingungen, haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ab­züg­lich Restwert, sofern er oder der Nutzer den Schaden zu vertreten hat. Daneben  hat der Mie­ter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Ab­schlepp­ko­sten, Gebühren für Sachverständige und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.

b) Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt das Hempel Gesundheitscenter den Mieter nach den Grundsätzen einer Teilkaskoversicherung mit nachfolgender Selbst­be­tei­li­gung für Schäden am Mietobjekt frei. Die Haftungsbefreiung erfasst die Be­schä­di­gung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Ge­walt einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Un­fall­schä­den. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere solche Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder/und unsachgemäße Bedienung des Miet­ob­jek­tes, etwa durch einen Schalt- bzw. Bedienfehler. Die Selbstbeteiligung für Elektromobile be­trägt 750,00 €/Schaden. Die Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon ab­wei­chen­den individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich formuliert und vom Mieter und Vermieter unterzeichnet wurden.

c) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von der Verpflichtung in Ziffer 6 und 7 dieser Be­din­gun­gen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.

d) Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden, ins­be­son­de­re bei alkoholbedingter oder sonstiger Rauschmittel abhängiger Fahr­un­tüch­tig­keit.

e) Des Weiteren behält sich das Hempel Gesundheitscenter vor, etwaig entstandene Schäden nach der Reinigung / Wiederaufbereitung dem Mieter in Rechnung zu stellen.

10.) Der Mieter verpflichtet sich, das geliehene Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung zu handhaben. Insbesondere die Pflege und die Beladung der Batterie ist entsprechend der Bedienungsanleitung durchzuführen. Für etwaige Schäden an der Batterie kommt der Mieter auf.

11) Abstellen des Hilfsmittel‘s

Solange das Hilfsmittel nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren.

12.) Datenschutz-Einwilligung

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz von Hempel Gesundheitscenter gespeichert werden. Der Mieter ist ferner damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für Zwecke der Versendung von Informationen über die Dienstleistungen vom Unternehmen Hempel Gesundheitscenter – auch außerhalb Deutschlands – gespeichert und übermittelt werden dürfen.

13.) Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird die Hansestadt Rostock in Mecklenburg-Vorpommern als Ge­richts­stand vereinbart, soweit

a) der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland ver­legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist;

b) der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Per­son ist für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag das für den Sitz von Hempel Gesundheitscenter zuständige Gericht zuständig. Hempel Gesundheitscenter ist jedoch berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

Hauptverwaltung:

Hempel Gesundheitscenter

Inhaber: Steve Hempel
Rostocker Straße 6d
D-18190 Sanitz

Telefon: +49 (0)38209/ 499869
Telefax: +49 (0)381/ 1218819

Internet: www.hempelgesundheitscenter.de , www.hilfsmittel-vermietung.de